Gesetzliche Vorschriften - auch bei Renndrohnen gültig !
Neue Vorschriften verpflichtend
Sie sind klein, wendig und äußerst agil. Wettkampf Drohnen sind kleine technische Kraftpakete und erreichen bei sachkundigem Betrieb Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 100km/h und sind keineswegs "Spielzeuge".
Die aktuelle Drohnenverordnung ist im Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat 2021 in Kraft. Diese Verordnung umfasst umfangreiche Regelungen und Vorschriften zum Berieb von Unbemannten Fluggeräten (UAV) in Deutschland. Darunter fallen auch alle Multikopter unseres Vereins. Die Regelungen zur Kennzeichnungspflicht sowie zum Kenntnisnachweis gelten bereits seit dem 01. Oktober 2017.
Wichtig zu wissen !!!!
Jede Drohne über 250gr ist gemäß des neuen Gesetzes registrierungspflichtig und muss beim LBA ( Luftfahrbundesamt ) angemeldet werden.
Die Anmeldung kann über den folgenden Link vorgenommen werden:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Hier die wichtigsten Regelungen dargestellt (Bildquelle BMVI):
Für den Betrieb eines UAV in unserem Verein sind die gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bindend.
Zusätzlich dazu benötigen alle aktiven Piloten eine Modellhalter Haftplicht Versicherung.
Ebenso ist ein FPV Betrieb, also die Sicht mittels Videobrille aus Kopterperspektive, nur bis zu 30m Flughöhe und mit einem sogenannten Spotter zugelassen. Dieser Spotter übernimmt dann die notwendigen Sichtflugregelungen.
Weitere Informationen über Regelungen zum Aufstieg von Drohnen finden Sie unter folgendem Link des BMVI:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html
Die EU Drohnengesetze und die eingeteilten Klassen
Die EU-Richtlinien definieren einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Zusätzlich gibt es aber weiterhin länderspezifische Vorgaben der Mitgliedsstaaten der EU (MSs = Member States), die zusätzlich erfüllt werden müssen.
Prinzipiell sehen die EU-Richtlinien für Drohnen drei Anwendungsszenarien vor:
Open, Specific und Certified
Außerdem werden die Drohnen in 5 Risikokategorien unterteilt:
C0, C1, C2, C3 und C4
Zuerst erklären wir die Anwendungsszenarien und weiter unten dann die Drohnenkategorien
OPEN (Offen)
- gedacht für Drohnen und Flüge mit geringem Risiko
- maximale Flughöhe 120 Meter
- Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight)
- Versicherungspflicht (wohl nach Vorgabe der Länder – nicht definiert durch die EU-Regelung): unser Versicherungsvergleich
- Dass Mindestalter wird nicht durch die EU-Richtlinien definiert sondern auf Länderebene festgesetzt
- Plakette / Kennzeichen mit Registrierungsnummer des Piloten ab Drohnen-Klasse C1 (Drohnen-Plakette kaufen)
- Flugbestimmungen und -regulatorien des jeweiligen EU-Landes beachten – z.B. Abstand zu Flugplätzen, bemannten Flugzeugen, Menschenansammlungen, Einsatzorten, Energieanlagen, Gefängnissen, Militärgeländen, ect. pp.
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- weitere Auflagen sind abhängig von der Risikoklasse der genutzten Drohne (siehe unten)
zusätzlich ist die Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt:
- A1: Flug über Personen (nicht aber Menschenansammlungen im Freien)
- A2: Flug in der Nähe von Menschen (aber in sicherer Entfernung)
- A3: Flug weit weg von Menschen
Für welche Drohne sich die Auflagen A1 bis A3 ergeben, ergibt sich aus der Drohnen-Klasse C0 bis C4 (siehe unten).
SPECIFIC (Spezifisch)
- gedacht für die Drohnen-Einsätze, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie OPEN überschreiten müssen (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtweite,..)
- hierfür sind spezielle individuelle Ausnahmegenehmigungen erforderlich
- es wird definierte Standard-Szenarien geben die man auch ohne Ausnahmegenehmigung durchführen kann, wenn man eine gesonderte „kleine“ UAS Operator Lizenz / Zertifizierung hat. Diese Lizenz nennt sich: Light UAS operator certificate (LUC)
Standardszenarien werden voraussichtlich auch das Thema FPV-Racing, FPV Racer und FPV-Flug umfassen - spezielle Auflagen
CERTIFIED (Zertifiziert)
- gedacht für Spezialanwendungen (z.B. in der Industrie, Transportwesen, etc.)
- spezielle Zertifinierungsprozesse und Lizenzen erforderlich (sowohl für die Drohne als auch den Operator und die Crew)
- spezielle Auflagen
Das Szenario OPEN dürfte daher das sein, welches auf die meisten Drohnen-Flüge (egal ob privat oder gewerblich) zutrifft und unter dessen Einhaltung am unkompliziertesten geflogen wird. Daher werden wir dieses nun im Detail beleuchten:
Szenario OPEN – die Drohnen-Klassen
Wie oben bereits erwähnt, müssen alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen in eine der 5 Risikoklassen (C=Class=Klasse) eingeteilt werden (C0 bis C4). Die Risikoklassen unterteilen die Drohnen basierend auf ihrem Risiko (z.B. Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform, Sicherheitsfunktionen) und beinhalten je Kategorie unterschiedliche Auflagen (Registrierungspflicht des Steuerers, elektronische ID der Drohne,..).
Da dies relativ komplex ist, soll sich nicht der Anwender / Pilot mit dieser Kategorisierung beschäftigen, sondern die Hersteller müssen die Drohnen in die passende Kategorie einteilen und mit einem entsprechenden Kennzeichen deutlich markieren:
Drohnen-Klasse C0
Beinhaltet:
- Drohnen unter 250g Startgewicht
- Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
(alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)
Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):
- Gebrauchsanweisung
- muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
- muss einstellbares Höhenlimit besitzen
- keine scharfen Kanten
- Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
- Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
- Pilot / Steuerer muss nicht registriert sein
- Es darf über Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)
Drohnen-Klasse C1
Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):
- Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht
Auflagen für Hersteller / Drohne:
- Gebrauchsanweisung
- Geschwindigkeit auf 19m/s begrenzt
- Unterlagen über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
- Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
- muss einstellbares Höhenlimit besitzen
- keine scharfen Kanten
- Drohne benötigt eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
- Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
- Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (kleiner Drohnen-Führerschein)
- Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen
- Es darf über Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)
Drohnen-Klasse C2
mit Low-Speed Modus ohne Low-Speed Modus
Beinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):
- Drohnen unter 4kg Abluggewicht
Auflagen für Hersteller / Drohne:
- Gebrauchsanweisung
- Unterlagen über Bewegungsenergie, mechanische Stabilität und Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
- Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
- muss einstellbares Höhenlimit besitzen
- keine scharfen Kanten
- Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) muss vorhanden sein (max 3 m/s), wenn nahe an Personen geflogen werden soll
- Drohne benötigt eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
- Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
- Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (kleiner Drohnen-Führerschein)
- Pilot muss einen theoretischen Test in einem anerkannten Prüfzentrum absolvieren (großer Drohnen-Führerschein)
- Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen
- Es darf nur in einer sicheren Entfernung zu Menschen geflogen werden (Unterkategorie A2):
Im Low-Speed-Modus mindestens 5 Meter Abstand zu Personen und außerdem mindestens einen horizontalen Absand so groß wie die aktuelle Höhe (1:1 Regel). Bedeutet: bei 10 Metern Flughöhe mindestens 10 Meter Abstand, usw.
Drohnen-Klasse C3 und C4
Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):
- Drohnen unter 25kg Abluggewicht
- alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
(alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)
Auflagen für Hersteller C3 (außer Eigenbau):
- Gebrauchsanweisung
- Unterlagen über Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
- Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
- muss einstellbares Höhenlimit besitzen
- Drohne benötigt eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
Auflagen für Hersteller C4 (außer Eigenbau):
- (In diese Kategorie fallen in der Regel auch alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle)
- Gebrauchsanweisung
- kein automatischer / autonomer Flug erlaubt
- Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht.
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
- Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
- Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (kleiner Drohnen-Führerschein)
- Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen
- Es darf nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können (Unterkategorie A3)
Quellen:
Die offizielle Vorlage und weitere Dokumente der EASA finden sie hier.
Bitte beachten, dass all diese Informationen vorläufig sind und auf einer Gesetzesvorlage / einem Entwurf beruhen. Die final verabschiedeten EU-Drohnengesetze und EU-Drohnenverordnungen können dementsprechend später abweichen. (alle Angaben ohne Gewähr)